Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen
1. Allgemeines
Verkauf, Lieferung und etwaige sonstige Rechtsgeschäfte erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen. Hiervon abweichende Bedingungen unserer Vertragspartner werden für uns ausschließlich durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich. Das gilt insbesondere für von unseren Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Bestellers.
2. Angebote
Unsere Angebote sind stets freibleibend. Sämtliche Aufträge und Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung rechtsverbindlich.
3. Lieferfristen
Die Liefertermine sind stets nur annähernd und für uns unverbindlich. Wenn die Lieferung durch von uns nicht zu vertretende Umstände unmöglich ist, verlängert sich die Lieferfrist um die Dauer des Hindernisses oder berechtigt uns, vom Vertrag zurückzutreten.
4. Versand
Der Versand erfolgt auf Gefahr des Käufers. Etwaige Beschädigungen und Verluste sind unverzüglich nach Empfang der Ware und vor der Geltendmachung der Schadensersatzansprüche durch den Frachtführer auf dem Frachtbrief zu bescheinigen.
5. Zahlung
Unsere Rechnungen sind spesenfrei zu zahlen. Die Rechnungsbeträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum rein netto zu zahlen. Bei Warenlieferungen gewähren wir auf den Rechnungsbetrag 2 % Skonto, wenn die Zahlung innerhalb von 8 Tagen nach Rechnungsdatum eingeht. Wechsel und Schecks werden von uns nur zahlungshalber angenommen. Anfallende Wechselspesen gehen zu Lasten des Zahlungspflichtigen.
Bei Zahlung nach Fälligkeit berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank. Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen hat die sofortige Fälligkeit all unserer Forderungen gegenüber dem Zahlungspflichtigen zu Folge.
6. Beanstandungen / Gewährleistung
Auch wenn beim Empfang der Waren Mängel offensichtlich sind, ist der Käufer verpflichtet die Ware anzunehmen und ordnungsgemäß zu lagern. Der Käufer hat die Mängel unverzüglich, spätestens binnen 48 Stunden nach Eingang der Ware und vor der Verarbeitung schriftlich und unter genauer Angabe der Mängel anzuzeigen.
Der Käufer ist verpflichtet, uns Gelegenheit zu geben, die gerügten Mängel festzustellen. Nachweislich mangelhafte Ware können wir nach unserer Wahl instand setzen oder gegen frachtfreie Rückgabe kostenlos ersetzen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches.
7. Annahmeverzug
Bleibt ein Besteller mit der Annahme der gelieferten Ware länger als 14 Tage der Bereitstellungsanzeige in Verzug, so sind wir nach Setzung einer weiteren Nachfrist von 14 Tagen berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. Der Setzung einer Nachfrist bedarf es nicht, wenn der Besteller die Annahme ernsthaft oder endgültig verweigert oder offenkundig auch innerhalb dieser Zeit zur Zahlung des Kaufpreises nicht im Stande ist.
Die Gefahr geht mit Annahme der gelieferten Ware auf den Besteller über. Erklärt der Besteller, er werde die Ware nicht annehmen, so geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Ware im Zeitpunkt der Verweigerung auf den Besteller über.
Tritt der Besteller unberechtigt von einem erteilten Auftrag zurück, können wir unbeschadet der Möglichkeit einen höheren tatsächlichen Schaden geltend zu machen, 10 % des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgangenen Gewinn fordern. Dem Besteller bleibt der Nachweis eines geringeren Schadens vorbehalten.
8. Eigentumsvorbehalt
Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der fm Büromöbel Franz Meyer GmbH & Co. KG. Veräußert der Käufer die von uns gelieferte Ware so tritt er hiermit bis zu völligen Tilgung aller unserer Forderungen aus Warenliegerungen die ihm aus der Veräußerung entstehende Forderung gegen seine Abnehmer mit allen Rechten einschließlich Gewinnspanne und Montagekosten an uns ab. Der Käufer ist ermächtigt, die uns im Wege dieser Vorausabtretung abgetretenen Forderungen für uns einzuziehen, jedoch nur so lange, als er seiner Zahlungspflicht uns gegenüber vertragsgemäß nachkommt. Die Ermächtigung des Käufers zum Einzug dieser Forderungen kann jederzeit durch uns widerrufen werden. Auf unser Verlangen hin ist der Käufer verpflichtet, die Abtretung den Drittschuldnern anzuzeigen und uns zur Geltendmachung unserer Rechte die erforderlichen Auskünfte zu erteilen und Unterlagen auszuhändigen.
9. Erfüllungsort / Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist 49661 Cloppenburg.